Allgemeine Einkaufsbedingungen

  1. Bestellungen
    1. Sämtliche Bestellungen, Einkaufsabschlüsse, Lieferabrufe (nachfolgend “Bestellung”), basieren ausschließlich auf den hier genannten Bedingungen. Die Fa. Leyer GmbH widerspricht hiermit allen bei der Annahme der Bestellung vom Verkäufer, bzw. Lieferant genannten Bedingungen, die in dieser Bestellung (Einkaufsbedingungen) enthaltenen Bedingungen ergänzen oder sich davon unterscheiden. Für den Zweck dieser Bestellung umfasst der Begriff Verkäufer jeden Lieferanten von Produkten und / oder Verkäufer / Anbieter von hierunter angebotenen Dienstleistungen.
    2. Bestellungen sind für die Fa. Leyer nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Verkäufer bestätigt wurden. Nimmt der Verkäufer die Bestellung nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zugang an, so ist die Fa. Leyer GmbH zum Widerruf berechtigt.
    3. Bestellungen können von der Fa. Leyer GmbH telefonisch und/oder auch schriftlich ausgelöst werden. Hierzu bedarf es vom Lieferanten eine Auftragsbestätigung in schriftlicher Form, die innerhalb von 5 Arbeitstagen ausgestellt wird und der Fa. Leyer GmbH zur Verfügung steht.
  2. Gewährleistung
    1. Der Verkäufer, Lieferant gewährleistet, dass er Eigentümer der Produkte ist und diese frei von Rechten Dritter sind. Der Verkäufer, Lieferant gewährleistet, dass die Produkte allen von der Leyer GmbH im Rahmen dieser Bestellung (Einkaufsbedingungen) zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Spezifikationen, Arbeitsbeschreibungen, Mustern und/oder anderen Beschreibungen entsprechen. Der Verkäufer, Lieferant gewährleistet ferner, dass die Produkte für den beabsichtigten Zweck geeignet und ausreichend sind. Der Verkäufer, Lieferant gewährleistet auch, dass alle gelieferten Produkte aus hochwertigem Material bestehen und gut verarbeitet sind, keine Mängel hinsichtlich des Designs und der Verarbeitung haben und alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften, Normen und Spezifikationen erfüllen. Diese Gewährleistung gilt über die Überprüfung, Tests, Annahme und Zahlung der Produkte hinaus.
    2. Zusätzlich zu allen anderen Rechtsbehelfen, einschließlich dem Recht, sind Entschädigungen für alle Kunden, Endverbraucher und Endkunden aufgrund einer Gewährleistungsverletzung des Verkäufers, bzw. Lieferanten vorzunehmenden Zahlungen zu tätigen. Die Leyer GmbH räumt dem Verkäufer, Lieferanten das Recht ein (soweit es möglich ist), das mangel- oder fehlerhafte Produkt oder Teil eines Produktes zur Gutschrift oder Erstattung zurückzuschicken oder umgehend Nachbesserung oder Ersatz zu verlangen.
    3. Die Leyer GmbH kann verschiedene Programme zur Qualitätsverbesserung, Steigerung der Kunden- und Endverbraucherzufriedenheit oder Kostenreduzierung durchführen. Der Verkäufer ist verpflichtet, an diesen Initiativen in angemessenen Umfang teilzunehmen.
  3. Qualität
    1. Der Verkäufer, Lieferant hat für seine Lieferungen die anerkannten Regeln der Technik, die Sicherheitsvorschriften und die vereinbarten technischen Daten einzuhalten. Der Verkäufer verfügt zudem über eine gültige Zertifizierung nach EN ISO 9001 (in aktueller Fassung) oder einer gültigen ISO TS 16949 Zertifizierung (in aktueller Fassung) und wird ein entsprechendes Zertifikat vor Lieferbeginn übermitteln. Änderungen des Liefergegenstandes bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Leyer GmbH. Vor Beginn der Fertigung wird der Verkäufer, Lieferant entsprechende Erstmuster und die dazugehörige Dokumentation gemäß dem Freigabeprozess von Produktionsteilen nach VDA 2 (PPF bzw. PPAP), der Fa. Leyer GmbH zur Verfügung stellen. Sollte der Verkäufer, Lieferant die angeforderten Berichte nicht bereitstellen, ist die Fa. Leyer GmbH berechtigt, die Muster entweder zurückzuweisen oder diese selbst zu prüfen und dem Verkäufer, bzw. Lieferanten diese Arbeiten zum üblichen Stundensatz von derzeit 70,- EUR pro Stunde in Rechnung zu stellen. Unabhängig davon hat der Verkäufer, Lieferant die Qualität der Liefergegenstände ständig zu überprüfen.
  4. Ersatzteile
    1. Auf Verlangen der Fa. Leyer GmbH wird der Verkäufer, Lieferant während der Serienlaufzeit sowie für einen Mindestzeitraum von 15 Jahren, beginnend mit dem Ende der Serienlaufzeit, die Produkte gemäß den Bestimmungen der anfänglichen Bestellung mit der dazugehörigen Einkaufsbedingung herstellen und an ihn verkaufen, die für die Leyer GmbH notwendig sind, um deren Verpflichtungen im Hinblick auf Service- und Ersatzteile während und nach der Serienproduktion zu erfüllen. Für den verbleibenden Zeitraum der Lieferverpflichtung des Verkäufers, bzw. Lieferanten für die Service- und Ersatzteile, werden die Parteien die Produktpreise nach Treu und Glauben vereinbaren. Der Verkäufer, bzw. Lieferant wird sicherstellen, dass sich auch seine Zulieferer an diese Bestimmung halten.
    2. Für den Fall, dass die Leyer GmbH rechtlich verpflichtet ist, die Service- und Ersatzteile für einen längeren Zeitraum bereitzustellen, wird die Leyer GmbH den Verkäufer, bzw. Lieferant entsprechend informieren und der Verkäufer, Lieferant wird die Service- und Ersatzteile für diesen längeren Zeitraum zwischen den Parteien nach Treu und Glauben vereinbarten Preisen liefern.
  5. Preise, Zahlungsbedingungen
    1. Vorbehaltlich der vereinbarten Preise verstehen sich die vereinbarten Preise einschließlich Verpackung, Mehrwegverpackungen und Transport zum Lieferort. Die Preise verstehen sich auch einschließlich aller anfallenden Bundes-, Staats- und Kommunalsteuern.
    2. Der Verkäufer, Lieferant versichert, dass seine für die Produkte gemäß dieser Bestellung in Rechnung gestellten Preise mindestens so niedrig sind wie die Preise, die er anderen mit der Leyer GmbH vergleichbaren Käufern zu den in dieser Bestellung oder zum Zeitpunkt dieser Bestellung festgelegten und im wesentlichen gleichen Bedingungen in Rechnung stellt.
    3. Ungeachtet den vorstehenden Bestimmungen nimmt der Verkäufer, Lieferant zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass er während der Laufzeit dieser Bestellung verpflichtet ist, jährliche Preisreduzierungen für die Produkte durch kommerzielle und Produktivitätsverbesserungen einschließlich Mehrwert- und Mehrwertingenieursleistungen zu erzielen. Die gesonderten Beträge der Preisreduzierungen werden für jedes Programm vereinbart, auf dem die Bestellung basiert.
    4. Die Leyer GmbH kann die Preise des Verkäufers, Lieferanten jederzeit überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Möglichkeiten zur Kostenreduzierung in der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Sollte die Leyer GmbH Grund zur Annahme haben, dass eine Preisreduzierung der Produkte angemessen wäre, wird die Leyer GmbH den Verkäufer unter Angabe der Gründe für das Verlangen einer Preisreduzierung entsprechend informieren. Die Parteien werden, um eine gemeinsame einvernehmliche Preisreduzierung zu erzielen, nach Treu und Glauben Gespräche führen.
    5. Das Eigentum der Produkte geht mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf die Leyer GmbH über. Ein verlängerter oder erweiterter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers ist ausgeschlossen.
    6. Für den Fall, dass sich Produkte als mangelhaft erweisen, ist die Leyer GmbH unbeschadet der sonstigen Rechte berechtigt, Zahlungen des Rechnungsbetrages im Verhältnis zu den mangelhaften Produkten zurückzuhalten.
  6. Lieferung
    1. Der Verkäufer, Lieferant wird sich an die, in der jeweiligen Bestellung, genannten Anweisungen der Leyer GmbH bezüglich Versand und Rechnung halten. Der Verkäufer wird seine Lieferungen gemäß den Anweisungen der Leyer GmbH an entsprechende Speditionsunternehmen vornehmen. Der Verkäufer nimmt zur Kenntnis, dass die Leyer GmbH die Produktionspläne im Vertrauen auf die rechtzeitige Ausführung der jeweiligen Bestellung durch den Verkäufer, Lieferant erstellt und dass die Fristeinhaltung wesentlich für die Ausführung der Bestellung durch den Verkäufer, Lieferanten ist.
    2. Der Verkäufer, Lieferant hat der Leyer GmbH umgehend schriftlich über alle möglichen Umstände in Kenntnis zu setzen, aufgrund derer die vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten werden kann. Eine solche Mitteilung befreit den Verkäufer, Lieferant nicht von seinen Lieferverpflichtungen zum festgesetzten Lieferdatum.
    3. Für den Fall, dass der Verkäufer, Lieferant oder dessen Vertreter die zeitlichen Leistungsverzögerungen zu vertreten haben, wird der Verkäufer, Lieferant für alle aus diesen Verzögerungen entstehenden Kosten und Auslagen aufkommen, einschließlich aller Kosten und Auslagen, die der Leyer GmbH von den jeweiligen Kunden, Endverbrauchern und Endkunden in Rechnung gestellt werden. Zusätzlich wird der Verkäufer, Lieferant auch die Kosten und Auslagen für den Expressversand tragen, der möglicherweise notwendig sein wird, um die vom Verkäufer, Lieferanten verschuldeten Verzögerungen zu verkürzen.
  7. Prüfung
    1. Die Leyer GmbH ist berechtigt, alle vom Verkäufer, Lieferanten gemäß dieser Bestellung entworfenen Designs, Zeichnungen und Spezifikationen zu überprüfen und die Produkte vor Lieferung an die Leyer GmbH in den Geschäftsräumen des Verkäufers, Lieferanten zu prüfen. Die Leyer GmbH wird diese Prüfungen und Tests so durchführen, dass keine unnötigen Arbeitsverzögerungen eintreten. Alle gemäß dieser Ziffer der Leyer GmbH durchgeführten Überprüfungen, Prüfungen und Tests befreien den Verkäufer nicht von seinen Verpflichtungen gemäß dieser Bestellung.
    2. Angesichts der vom Verkäufer, Lieferanten gemäß § 03 übernommenen Qualitätssicherung, vereinbaren die Parteien, dass anstelle einer Eingangsprüfung der Produkte durch die Leyer GmbH, der Verkäufer, Lieferant die Produkte vor Lieferung an die Leyer GmbH einer Prüfung unterziehen wird. Somit vereinbaren die Parteien auch, dass die Leyer GmbH die Produkte bei Anlieferung nur im Hinblick auf ihre Identifizierung, Vollständigkeit, auf offensichtliche Transportschäden und sonstige äußerlich wahrnehmbare Schäden überprüft und die Leyer GmbH den Verkäufer, Lieferant umgehend schriftlich über alle möglichen falschen oder fehlerhaften Lieferungen oder Schäden informiert. Sollte die Leyer GmbH zu einem späteren Zeitpunkt Schäden feststellen, wird er den Verkäufer, Lieferanten sofort nachdem diese Mängel im normalen Geschäftsgang entdeckt worden sind, schriftlich darüber in Kenntnis setzen. Der Verkäufer, Lieferant verzichtet auf die Geltendmachung seiner Rechte aus § 377 HGB.
  8. Geheimhaltung
    1. Sollte die Leyer GmbH dem Verkäufer, Lieferanten zur Erleichterung der Bestellungsausführung Zeichnungen, Daten, Designs, Erfindungen, Muster, Software oder andere technische Informationen zur Verfügung stellen, bleiben diese das Eigentum der Leyer GmbH und der Verkäufer, Lieferant wird diese Informationen vertraulich behandeln. Ohne die schriftliche Einwilligung der Leyer GmbH wird der Verkäufer diese Informationen für keinen anderen Zweck als die Ausführung der jeweiligen Bestellung reproduzieren und benutzen. Der Verkäufer, Lieferant darf die vertraulichen Informationen der Leyer GmbH nur für die Herstellung und die Lieferung der Produkte an die Leyer GmbH benutzen. Der Verkäufer, Lieferant ist nicht berechtigt, die Marken oder Handelsbezeichnungen der Leyer GmbH zu benutzen, es sei denn, er wird von der Leyer GmbH schriftlich dazu ermächtigt. Mit Erfüllung der Verpflichtungen des Verkäufers, Lieferant gemäß der jeweiligen Bestellung, der Kündigung der jeweiligen Bestellung gemäß Ziffer 16 oder auf entsprechendes Verlangen, sind alle Informationen einschließlich aller vom Verkäufer, Lieferanten angefertigten Kopien und aller anderen Dokumente, die solche Informationen beinhalten, an die Leyer GmbH zurückzugeben.
    2. Sofern die Leyer GmbH keine gesonderte schriftliche Geheimhaltungsvereinbarung mit dem Verkäufer abgeschlossen hat gelten alle Informationen, die der Verkäufer, Lieferant der Leyer GmbH gegenüber im Hinblick auf das Design, die Herstellung, den Verkauf oder Gebrauch der in dieser Bestellung (Einkaufsbedingungen) erfassten Produkte mitteilt, innerhalb dieser Bestellung (Einkaufsbedingungen) als offengelegt und die Leyer GmbH darf diese Informationen benutzen.
  9. Änderungen
    1. Nach schriftlicher Mitteilung an den Verkäufer; Lieferanten kann die Leyer GmbH zu jeder Zeit die Spezifikationen, Designs oder Zeichnungen, Muster oder anderen Beschreibungen, mit denen die Produkte übereinstimmen müssen, die Lieferart und Verpackung der Produkte oder den Lieferort ändern. Sollten diese Änderungen Auswirkungen auf die Kosten oder die benötigte Zeit für die Ausführung der gemäß dieser Bestellung (Einkaufsbedingungen) zu leistenden Arbeiten haben und der Verkäufer, Lieferant binnen dreißig (30) Tagen nach Empfang der schriftlichen Änderungsanzeige einen schriftlichen Antrag auf Anpassung stellen, wird die Leyer GmbH innerhalb eines angemessenen Zeitraums die Bedingungen dieser Bestellung (Einkaufsbedingungen) entsprechend anpassen.
  10. Eigentum
    1. Das vom Verkäufer, Lieferant im Zusammenhang mit dieser Bestellung benutzte Eigentum von der Leyer GmbH, das dieser an den Verkäufer, Lieferant liefert oder für das er ihn bezahlt, insbesondere Werkzeuge, Stempel, Schablonen, Formen, Muster, Vorrichtungen und Einrichtungen und alle Ersatzteile davon, sind und bleiben das Eigentum der Leyer GmbH. Die Leyer GmbH kann dieses Eigentum jederzeit zurücknehmen oder überprüfen und der Leyer GmbH ist für diesen Zweck freier Zugang zu den Geschäftsräumen des Verkäufers, Lieferanten zu den üblichen Geschäftszeiten zu gewähren. Das gesamte Eigentum der Leyer GmbH muss als solches gekennzeichnet sein und darf nur für die Ausführung der Bestellungen der Leyer GmbH benutzt werden. Der Verkäufer, Lieferant wird dieses Eigentum warten und reparieren und es auf Verlangen der Leyer GmbH in seinem Originalzustand, übliche Abnutzungserscheinungen ausgenommen, an ihn zurückgeben.
    2. Der Verkäufer, Lieferant gewährt der Leyer GmbH hiermit das exklusive, unwiderrufliche Recht, die im Eigentum des Verkäufers, Lieferanten stehenden Werkzeuge, Stempel, Schablonen, Formen, Muster, Vorrichtungen und Einrichtungen, die vom Verkäufer, Lieferant ausschließlich für die Produktherstellung benutzt werden, zum aktuellen Buchwert zu erwerben. Die Leyer GmbH kann das in dieser Ziffer 11 gewährte Kaufrecht zu jeder Zeit während der Laufzeit der jeweiligen Bestellung oder innerhalb von drei (3) Monaten nach Ablauf oder Kündigung der jeweiligen Bestellung ausüben.
  11. Freistellung
    1. Der Verkäufer, Lieferant wird der Leyer GmbH, und/oder dessen Auftraggeber, einschließlich der jeweiligen leitenden Angestellten, Arbeitnehmer, Bevollmächtigten und Vertreter, schadlos halten und von jeglicher Haftung, Schäden, Verlusten, Ansprüchen, Forderungen, Klagen, Kosten und Auslagen (einschließlich der entstehenden Gebühren für Anwälte, Sachverständige und Berater, Vergleichskosten und Urteile), freistellen, die, gleichgültig von wem sie geltend gemacht werden, und ungeachtet ihrer Beschaffenheit oder Art, einschließlich Personenschäden (einschließlich Tod) und Sachschäden und unabhängig davon, ob sie aus unerlaubter Handlung oder aus Vertrag, direkt oder indirekt und ganz oder teilweise, auf Ansprüchen beruhen, die entstanden sind aufgrund von
      (a) Mängeln der vom Verkäufer, Lieferant gelieferten Produkte, für die der Verkäufer, Lieferant verantwortlich ist, ausgenommen im Fall von verschuldensunabhängiger Produkthaftung
      (b) Zuwiderhandlung oder Nichtbefolgung des Verkäufers, Lieferanten von Zusicherungen, Gewährleistungen und Verpflichtungen; oder
      (c) fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln des Verkäufers, Lieferanten in Zusammenhang mit Design oder Herstellung der Produkte.
    2. Der Verkäufer, Lieferant wird die Leyer GmbH, und deren Auftraggeber schadlos halten gegen Verlust und Schaden, einschließlich aller Kosten, Auslagen und Anwaltskosten, die aufgrund eines Prozesses, eines Anspruches, eines Urteils oder einer Forderung in Bezug auf die Verletzung oder angebliche Verletzung eines Patents, Urheberrechts, Industriedesigns, Rechts oder anderen geistigen Eigentumsrechts bei der Herstellung, dem Gebrauch oder der Verfügung über die gemäß der jeweiligen Bestellung gelieferten Produkte entstehen können, soweit das Produkt basierend auf Spezifikationen oder Design der Leyer GmbH gefertigt wird und der Schaden durch den Verkäufer verursacht wurde. Der Verkäufer, Lieferant wird die Leyer GmbH umgehend über alle vermuteten Ansprüche informieren, von denen er Kenntnis erhält.
    3. Zusätzlich zu den vorangehenden Bestimmungen stehen der Leyer GmbH alle Rechtsbehelfe zur Verfügung, die entweder gesetzlich, vertraglich oder gemäß diesen Bedingungen vorgesehen sind.
  12. Informationen
    1. Der Verkäufer, Lieferant und die Leyer GmbH stimmen überein, dass diese Bestellung (Einkaufsbedingungen) eine vertrauliche Geschäftsinformation darstellt. Ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des anderen kann keiner von beiden öffentliche Mitteilungen über die jeweilige Bestellung herausgeben oder die Tatsache bekannt machen oder veröffentlichen, dass die Leyer GmbH die jeweilige Bestellung beim Verkäufer in Auftrag gegeben hat.
  13. Höhere Gewalt
    1. Weder der Verkäufer, Lieferant noch die Leyer GmbH haften für Schäden wegen Verzögerung oder Nichtausführung dieser Bestellung (Einkaufsbedingungen) aufgrund von außerhalb ihrer Kontrolle liegenden Gründen, insbesondere höhere Gewalt, terroristische Anschläge, Maßnahmen einer Regierung, Feuer, Flut oder Handelsembargos, jedoch unter Ausschluss von Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitsstreitigkeiten. Die verhinderte Partei hat die andere Partei schriftlich innerhalb von zehn (10) Tagen nach Eintreten des Grundes, der die Leistungsausführung gemäß dieser Ziffer verhindert, zu informieren. Im Falle, dass der Verkäufer die gesamte oder ein wesentlicher Teil der jeweiligen Bestellung für einen Zeitraum von mehr als neunzig (90) Tage nicht ausführen kann, hat die Leyer GmbH das Recht, die jeweilige Bestellung gegenüber dem Verkäufer, Lieferant sofort schriftlich zu kündigen ohne weitere Haftung oder Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer, Lieferanten.
  14. Kündigung
    1. Jede Partei ist berechtigt, die jeweilige Bestellung (oder einen Teil davon) aus wichtigem Grund gegenüber der vertragsbrüchigen Partei schriftlich zu kündigen, wenn
      (a) die vertragsbrüchige Partei nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Eingang der schriftlichen Kündigung den wesentlichen Mangel zur angemessenen Zufriedenheit der kündigenden Partei heilt; oder
      (b) wenn eine Partei aufgrund eines direkten oder indirekten Wechsels ihrer Eigentümerverhältnisse unter den beherrschenden Einfluss eines Wettbewerbers der anderen Partei gerät.
    2. Jede der Parteien kann die jeweilige Bestellung ohne Haftung gegenüber der anderen Partei sofort kündigen, falls über das Vermögen der anderen Partei die Insolvenz eröffnet wird.
    3. Die Leyer GmbH kann die jeweilige Bestellung (oder einen Teil davon) zu jeder Zeit ohne wichtigen Grund schriftlich gegenüber dem Verkäufer, Lieferanten kündigen. Mit Eingang der Kündigung wird der Verkäufer, Lieferant seine unter der jeweiligen Bestellung zu erbringenden Arbeiten sofort einstellen, es sei denn die Kündigung sieht etwas anderes vor. Der Verkäufer, Lieferant hat seine Ansprüche für die Erstattung seiner im Zusammenhang mit der Kündigung entstehenden Auslagen innerhalb von dreißig (30) Tagen anzuzeigen und die Leyer GmbH wird diese Forderung umgehend angemessen erfüllen. Die Leyer GmbH ist nur verpflichtet, die tatsächlich entstandenen direkten Auslagen des Verkäufers, Lieferanten die der Kündigung des seitens der Leyer GmbH gemäß dieser Ziffer § 14 zuzurechnen sind, zu erstatten. Darüber hinaus ist der Verkäufer, Lieferant nicht berechtigt, den Ersatz seiner Kosten, der für die Herstellung der Produkte benutzten Werkzeuge zu verlangen, es sei denn die Leyer GmbH und Verkäufer, Lieferant haben eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen, in der die Leyer GmbH zugestimmt hat, diese Kosten zu übernehmen.
    4. Zusätzlich zu den voranstehenden Regelungen kann die Leyer GmbH die jeweilige Bestellung (oder einen Teil davon) aus wichtigem Grund gegenüber dem Verkäufer, Lieferanten schriftlich kündigen, wenn der Verkäufer, Lieferant nach Ermessen der Leyer GmbH nicht in der Lage ist, mit den Preisen, der Technologie, Qualität oder anderen wesentlichen Verkaufsbedingungen gegen über anderen Anbietern solcher Produkte wettbewerbsfähig zu bleiben und es ihm nicht gelingt, innerhalb von neunzig (90) Tagen, nachdem die Leyer GmbH den Verkäufer, Lieferant unter Darlegung der Gründe, warum die Produkte nicht konkurrenzfähig sind, informiert hat, seine wettbewerbsfähige Stellung zur angemessenen Zufriedenheit der Leyer GmbH wieder herzustellen.
    5. Bei Kündigung der jeweiligen Bestellung, gleich auch aus welchem Grund, gewährt der Verkäufer, Lieferant der Leyer GmbH eine nicht-exklusive, weltweite Lizenz für die gewerblichen Eigentumsrechte des Verkäufers, Lieferanten damit die Leyer GmbH von anderen Quellen Produkte und Dienstleistungen erhalten kann, die den Produkten und Dienstleistungen im Hinblick auf von der jeweiligen Bestellung erfasste Einrichtungen, Fahrzeuge und/oder Bauteile ähnlich sind. Für diese Lizenz fällt kein Entgelt an, wenn
      (a) die Leyer GmbH die Bestellung aufgrund eines Vertragsbruchs seitens des Verkäufers, Lieferanten kündigt.
      (b) Der Verkäufer, Lieferant die Bestellung aus einem anderen Grund als einem Vertragsbruch seitens der Leyer GmbH kündigt.
      Andernfalls werden die Parteien ein angemessenes Entgelt für die gewerblichen Eigentumsrechte des Verkäufers vereinbaren.
  15. Abtretung
    1. Der Verkäufer, Lieferant kann seine Rechte und Pflichten aus der jeweiligen nur mit der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Leyer GmbH abtreten oder Subunternehmer für die Ausführung seiner Pflichten einsetzen. Die Bedingungen dieser Bestellung sind auch für alle zulässigen Nachfolger oder Abtretungsempfänger des Verkäufers, Lieferanten bindend.
  16. Rückruf
    1. Der Verkäufer, Lieferant hält die Leyer GmbH schadlos und stellt der Leyer GmbH frei von allen bei der Leyer GmbH oder deren Kunden und Endkunden entstehenden Verlusten, Verbindlichkeiten, Schäden, Kosten oder Auslagen, für den Fall, dass die Leyer GmbH oder ein Kunde der Leyer GmbH, die nach der jeweiligen Bestellung gelieferten Produkte oder ein Endprodukt, das diese Produkte als einen Teil oder eine Komponente davon enthält, zurückruft.
    2. Diese Schadloshaltungsbestimmung ist nur anwendbar, wenn der Rückruf
      (a) aufgrund der anwendbaren Gesetze und Vorschriften verlangt wird
      (b) aufgrund der vertraglichen Verpflichtungen der Leyer GmbH gegenüber dessen Kunden, Endverbrauchern oder Endkunden verlangt wird, sofern ein solcher Rückruf auf einen Fehler der Produkte des Verkäufers, Lieferanten zurückzuführen ist; die letztgenannte Bedingung gilt nicht im Fall von verschuldensunabhängiger Produkthaftung.
    3. Sollten die Produkte des Verkäufers, Lieferanten nicht der alleinige Grund für den Rückruf sein, werden die Kosten, Schäden und Auslagen angemessen und der Billigkeit entsprechend gemäß dem Prinzip des Mitverschuldens verteilt.
    4. Die Leyer GmbH wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, den Verkäufer, Lieferanten umgehend zu informieren, sobald die Leyer GmbH Kenntnis über Tatsachen erhält, die einen Rückruf gemäß diesem Abschnitt notwendig machen. Die Leyer GmbH ist ohne Zustimmung des Verkäufers, Lieferanten berechtigt, Informationen, die die Leyer GmbH erhält, an alle Verwaltungs- und Genehmigungsbehörden weiterzuleiten, mit der Angabe, dass die vom Verkäufer vertriebenen Produkte entweder die gesetzlich vorgeschriebenen Standards nicht erfüllen oder selbst oder als Teil oder Komponente eines Endproduktes Anlass dazu geben, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einen Rückruf durchzuführen oder eine Mitteilung zu machen.
    5. Der Verkäufer, Lieferant hat alle Aufzeichnungen und Berichte vorzubereiten, zu pflegen und bei den entsprechenden Behörden einzureichen, die sich auf die Herstellung, den Verkauf, die Benutzung und die Eigenschaften der an die Leyer GmbH gemäß der jeweiligen Bestellung gelieferten Produkte beziehen, die von den Bundes-, Landes- und Kommunalgesetzen oder sonstigen Vorschriften in Bezug auf die Herstellung, den Verkauf oder die Benutzung der Produkte selbst oder als Teil oder Komponente eines Endproduktes verlangt werden. Auf Verlangen der Leyer GmbH muss der Verkäufer, Lieferant Kopien dieser Berichte an die Leyer GmbH weitergeben und muss der Leyer GmbH Zugang zu seinen Unterlagen gewähren.
  17. Anwendbares Recht
    1. Für die jeweilige Bestellung gilt deutsches Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Memmingen.
  18. Zoll
    1. Der Verkäufer, Lieferant stellt der Leyer GmbH alle notwendigen Informationen und Dokumente des Verkäufers, Lieferant bezüglich der gemäß der jeweiligen Bestellung vertriebenen Produkte zur Verfügung, die für die Einhaltung der anwendbaren Zollgesetze, Produktkennzeichnungsgesetze, Gesetze des Herstellerlandes und alle sonstigen Gesetze und deren jeweiligen Änderungen notwendig sind.
    2. Falls notwendig, wird der Verkäufer, Lieferant seine Erklärung über die Herkunft der Produkte in schriftlicher Form und mit Bestätigung der örtlichen Zollbehörden nachweisen.
    3. Der Verkäufer, Lieferant stellt der Leyer GmbH von allen anfallenden Kosten, Zöllen oder anderen an die Leyer GmbH entstehenden Strafen oder Schäden aufgrund von, vom Verkäufer, Lieferant zum Zweck der Klassifizierung der gemäß dieser Bestellung (Einkaufsbedingungen) vom Verkäufer, Lieferanten vertriebenen Produkte eingereichten fehlerhaften oder falschen Dokumente frei.
  19. Rechtsbehelf
    1. Die in diesen Bedingungen enthaltenen Rechtsbehelfe sind kumulativ und gelten zusätzlich zu allen anderen oder weiteren gesetzlich oder aus Billigkeitsgründen gewährten Rechtsbehelfen.
  20. Vollständige Vereinbarung
    1. Die jeweilige Bestellung, einschließlich aller darin in Bezug genommen Dokumente, stellt die vollständige Vereinbarung zwischen der Leyer GmbH und dem Verkäufer, Lieferanten im Hinblick auf den Kauf und Verkauf der im Rahmen dieser Bestellung (Einkaufsbedingungen) verkauften Produkte dar. Die jeweilige Bestellung ersetzt alle früheren Vereinbarungen oder Absprachen (ob schriftlich oder mündlich) zwischen der Leyer GmbH und dem Verkäufer, Lieferanten in Bezug auf den Gegenstand der jeweiligen Bestellung. Alle Ergänzungen und Änderungen dieser sind nur wirksam, wenn sie
      schriftlich vorgenommen werden und von einem bevollmächtigten Vertreter seitens der Leyer GmbH und seitens des Verkäufers, Lieferanten unterschrieben sind.
  21. Salvatorische Klausel
    1. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen sich als unwirksam, unrechtmäßig oder nicht durchsetzbar erweisen, so wird diese Bestimmung in dem Maß abgeändert oder eingeschränkt, das notwendig ist, um diese Bestimmung wirksam, rechtmäßig und durchsetzbar zu machen. Sollte diese Änderung oder Einschränkung nicht möglich sein, so wird die Nichtigkeit einer oder mehrerer Klauseln die Wirksamkeit der anderen Klauseln oder des Vertrages nicht beeinflussen.